Aufstellung in Arbeitsräumen erlaubt

Nach der Europäischen Druckgeräte Richtlinie 2014/68/EU fallen die Dampferzeuger von CERTUSS je nach Betriebsüberdruck unter die Kategorie I, II, III oder IV. Sie sind EG-baumustergeprüft. Alle Modelle und Baugrößen von CERTUSS sind für die Aufstellung in Arbeitsräumen zugelassen.

Die Dampferzeuger stellen im Arbeitsbereich kein Gefährdungspotenzial dar, denn anders als bei Wasserraumkesseln mit Ihren großen Wasservolumina wird in der Rohrschlange der CERTUSS Dampfautomaten nur eine kleine Wassermenge erhitzt.

Dank der vertikalen Bauweise ist eine platzsparende Aufstellung in Betriebsräumen möglich. Bei beengten Situationen kann die Dampfanlage als Container-Lösung auch außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden.

In Deutschland oft genehmigungsfrei

Aufstellung und Betrieb in Deutschland sind bei Kesseln mit einer Dampfleistung bis zu 850 kg/h genehmigungsfrei. Darunter fallen die kleineren Baugrößen der mit Gas- oder Öl-Brennern ausgestatteten Dampferzeuger der Baureihe JUNIOR TC oder UNIVERSAL TC sowie alle Elektro-Dampferzeuger von CERTUSS.

Regelmäßige Prüfungen

Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen werden je nach Dampferzeuger entweder vom CERTUSS Kundendienst als befähigte Person oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie zum Beispiel den TÜV durchgeführt.

Inbetriebnahme

  • Die erstmalige Inbetriebnahme erfolgt durch den versierten technischen Kundendienst von CERTUSS.
  • Die Dampfautomaten werden auf die Betriebsverhältnisse optimal einjustiert und das Bedienungspersonal gründlich eingewiesen.
  • Die technischen Werte werden am Gerät für spätere Nachprüfungen – auch für amtliche Organe, zum Beispiel Schornsteinfeger – dokumentiert.
  • Hierzu gehört auch die eindeutige Markierung der richtigen Messpunkte.

Lassen Sie sich hier Ihr Angebot für die Inbetriebnahme erstellen.

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